Vergabe von Generalplanungsleistungen zur Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudehülle der Zechenwerkstatt
TEILNAHMEWETTBEWERB
Vergabeunterlagen
00 Aufforderungsschreiben und Verfahrensbeschreibung >> Download PDF
Projektbeschreibung und Aufgabenstellung >> Download PDF
Auszufüllende Unterlagen
01 Teilnahmeantragsschreiben >> Download docx
02 Eigenerklärung zur Eignung mit geforderten Nachweisen >> Download docx
03 Checkliste Leistungsfähigkeit >> Download docx
04 Referenzdatenblatt >> Download docx
05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Antrag einer Bewerbergemeinschaft ) >> Download docx
06 Verpflichtungserklärung zu Leistungen anderer Unternehmen (nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) >> Download docx
Auftraggeberin:
Zechenwerkstatt Denkmal gGmbH
Am Rutenwall 2
46535 Dinslaken
Ausführungsort:
Zechenwerkstatt Lohberg
Platz der Vielfalt 8
46537 Dinslaken
Fragen ausschließlich per E-Mail an:
vergabe@zechenwerkstatt.de
Teilnahmeanträge
per Mail an: vergabe@zechenwerkstatt.de
bis spätestens: 02.05.2025 | 12:00 Uhr
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
Frage 1 vom 22.04.2025:
Guten Tag,
ich habe folgende Rückfrage zur Bewerbung für die Generalplanung der Gebäudehüllensanierung:
Unter Punkt 3 der Unterlagen sind folgende Fachplanungsbereiche als Bestandteil des Auftrags gelistet:
– Objektplanung entsprechend § 34 HOAI
– Tragwerksplanung entsprechend. § 51 HOAI
– Planung technischer Ausrüstung entsprechend § 55 HOAI
– Freianlagenplanung gem. 39 HOAI
– Beratungsleistungen zu: Bauphysik / Energieberatung / Brandschutz /
– Schadstoffsanierung und Altlasten
– SiGeKo-Leistungen
Nach meinem Verständnis beschränkt sich der Planungsumfang auf die Gebäudehülle (im Wesentlichen Dach und Fassade) des Gebäudes und solche, die an der „Schnittstelle zur zukünftigen Nutzung“ liegen.
Können Sie die Schnittstelle näher definieren?
Die Einbindung einiger der o.g. Fachplanenden ist für mich naheliegend (Statik, Schall- und Wärmeschutz, Schadstoffsanierung, etc.)
Bitte aber einmal um Erläuterung des Planungsumfang der weiteren Fachplanungsbereiche, wie TGA und Freianlagenplanung.
Da alle Nachunternehmenden bzw. Mitglieder einer Bietergemenschaft bereits im ersten Schritt zu benennen sind, wäre es super wenn wir eine grobe Einschätzung für unsere Planungspartner:innen hätten.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Antwort vom 24.04.2025 zur Frage 1:
Die „Schnittstelle zur zukünftigen Nutzung“ umfasst alle technischen und baulichen Maßnahmen, die für eine spätere Nutzung des Gebäudes notwendig sind und direkt mit der Gebäudehülle in Verbindung stehen – z. B. Durchdringungen, Anschlussdetails oder vorbereitende Maßnahmen an der Fassade für spätere TGA-Installationen, wie Lüftung, Blitzschutz, ggf. PV-Anlagen sowie notwendige Leitungsführungen durch die Hülle. Ziel ist es, einen reibungslosen Ablauf und die spätere Integration der Gebäudetechnik sicherzustellen.
Die Freianlagenplanung ist im Umfang insofern relevant, als sie z. B. Gerüststandorte, Zugänge, Baustelleneinrichtung und ggf. Eingriffe in angrenzende Freiflächen betrifft, die durch die Baumaßnahmen beeinflusst werden.