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Vergabe von Generalplanungsleistungen zur Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudehülle der Zechenwerkstatt​

TEILNAHMEWETTBEWERB

Vergabeunterlagen

00 Aufforderungsschreiben und Verfahrensbeschreibung     >> Download PDF

Projektbeschreibung und Aufgabenstellung     >> Download PDF

Auszufüllende Unterlagen

01 Teilnahmeantragsschreiben    >> Download docx

02 Eigenerklärung zur Eignung mit geforderten Nachweisen     >> Download docx

03 Checkliste Leistungsfähigkeit     >> Download docx

04 Referenzdatenblatt     >> Download docx

05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Antrag einer Bewerbergemeinschaft )     >> Download docx

06 Verpflichtungserklärung zu Leistungen anderer Unternehmen (nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte  Unternehmen zurückgegriffen wird)     >> Download docx

Auftraggeberin:
Zechenwerkstatt Denkmal gGmbH
Am Rutenwall 2
46535 Dinslaken

Ausführungsort:
Zechenwerkstatt Lohberg
Platz der Vielfalt 8
46537 Dinslaken

Fragen ausschließlich per E-Mail an:
vergabe@zechenwerkstatt.de

Teilnahmeanträge
per Mail an: vergabe@zechenwerkstatt.de
bis spätestens: 02.05.2025 | 12:00 Uhr

 

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB

Frage 1 vom 22.04.2025:

Guten Tag, 
ich habe folgende Rückfrage zur Bewerbung für die Generalplanung der Gebäudehüllensanierung:
Unter Punkt 3 der Unterlagen sind folgende Fachplanungsbereiche als Bestandteil des Auftrags gelistet:
– Objektplanung entsprechend § 34 HOAI
– Tragwerksplanung entsprechend. § 51 HOAI
– Planung technischer Ausrüstung entsprechend § 55 HOAI
– Freianlagenplanung gem. 39 HOAI
– Beratungsleistungen zu: Bauphysik / Energieberatung / Brandschutz /
– Schadstoffsanierung und Altlasten
– SiGeKo-Leistungen
Nach meinem Verständnis beschränkt sich der Planungsumfang auf die Gebäudehülle (im Wesentlichen Dach und Fassade) des Gebäudes und solche, die an der „Schnittstelle zur zukünftigen Nutzung“ liegen.
Können Sie die Schnittstelle näher definieren?
Die Einbindung einiger der o.g. Fachplanenden ist für mich naheliegend (Statik, Schall- und Wärmeschutz, Schadstoffsanierung, etc.)
Bitte aber einmal um Erläuterung des Planungsumfang der weiteren Fachplanungsbereiche, wie TGA und Freianlagenplanung.
Da alle Nachunternehmenden bzw. Mitglieder einer Bietergemenschaft bereits im ersten Schritt zu benennen sind, wäre es super wenn wir eine grobe Einschätzung für unsere Planungspartner:innen hätten.
Vielen Dank und herzliche Grüße

Antwort vom 24.04.2025 zur Frage 1:

Die „Schnittstelle zur zukünftigen Nutzung“ umfasst alle technischen und baulichen Maßnahmen, die für eine spätere Nutzung des Gebäudes notwendig sind und direkt mit der Gebäudehülle in Verbindung stehen – z. B. Durchdringungen, Anschlussdetails oder vorbereitende Maßnahmen an der Fassade für spätere TGA-Installationen, wie Lüftung, Blitzschutz, ggf. PV-Anlagen sowie notwendige Leitungsführungen durch die Hülle. Ziel ist es, einen reibungslosen Ablauf und die spätere Integration der Gebäudetechnik sicherzustellen. 
Die Freianlagenplanung ist im Umfang insofern relevant, als sie z. B. Gerüststandorte, Zugänge, Baustelleneinrichtung und ggf. Eingriffe in angrenzende Freiflächen betrifft, die durch die Baumaßnahmen beeinflusst werden.