Gemeinnützige Gesellschaft gründen
Gebäude sichern und kaufen
Förderantrag für erste Umbauphase stellen
Bewilligung bekommen
Erste Umbauphase starten
Nun will die Initiative den nächsten Schritt gehen: Aus der aktuellen Zwischennutzung soll endlich eine Langzeitnutzung werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Freilicht AG einen starken Partner an die Seite geholt: Die Stiftung Ledigenheim, die vor ca. 20 Jahren das Leidgenheim mit Fördergeldern saniert und seitdem erfolgreich betreibt. Der Stiftungszweck ist Denkmalschutz und die Förderung der bergmännischen Kultur. Daher liegt es der Gesellschaft nahe, sich in diesem Projekt zu engagieren. Im Oktober 2020 haben die Freilicht AG und die Stiftung Ledigenheim zusammen eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet. Die Stadt Dinslaken hat die Zechenwerkstatt gekauft und einen Erbpachtvertrag für 66 Jahre mit der Gesellschaft geschlossen.
Die Sanierung der Halle mit einer Fläche von 2.400 m² stellt ein Großprojekt dar, das die Initiatoren im Ehrenamt stemmen. Ein großes Team sitzt seit mehr als zwei Jahren intensiv zusammen und plant die Basis für die Zukunft der Halle. Mögliche Nutzer, Architekten, Steuer- und Unternehmensberater und Anwälte kümmern sich um die Planung des Umbaus, ein Trägerkonzept, die Finanzierung und die Betriebswirtschaftlichkeit. Die konkrete Ausgestaltung soll im kommenden Jahr gemeinschaftlich, zusammen mit den Dinslakenern und zukünftigen Nutzern, erarbeitet werden.
Seit Schließung der Zeche Lohberg Ende 2005 haben keine Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an dem Gebäude stattgefunden. Die Gebäudesubstanz hat stark gelitten und im aktuellen Zustand liegt eine Bewertung des Gebäudes als „Schrottimmobilie“ nahe. Die Initiative um die Freilicht AG und der Stiftung Ledigenheim möchte das ändern und hat mit der Stadt Dinslaken eine Förderung für die denkmalgerechte Herrichtung der Gebäudehülle beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Förderung beträgt rund 5 Millionen Euro und unterteilt sich zu 70% auf Mittel des Bundes und des Landes NRW sowie zu 30% auf Haushaltsmittel der Stadt Dinslaken.
Für die Initiative ist dies aber nicht die einzige Herausforderung. Denn die Fördergelder dürfen ausschließlich für die denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle, also der Fassade und des Daches der Zechenwerkstatt verwendet werden. Eine Förderung des Innenausbaus ist in diesem Antrag nicht möglich. Diese muss der Projektträger in dem Umfang, der für die angestrebte Nutzung erforderlich ist, aus eigenen Mitteln leisten und liegt im hohen sechsstelligen Bereich.